Die Initiatorinnen des Einwohnerantrags zum Gymnasium Neubau in Xanten, Beate Kempkens und Vera Koppers-Dams, haben am 14.11.22 den Antrag, zusammen mit den ca. 1.600 gesammelten Unterschriften, bei der Verwaltung der Stadt Xanten eingereicht.
Nun muss die Verwaltung die Unterlagen prüfen, um in einer Ratssitzung über die Zulässigkeit des Antrags zu entscheiden.
In einer Presseerklärung (siehe unten) haben die Beiden Initiatorinnen nochmals ihre Bewegründe zusammengefasst.
Presseerklärung zum Einwohnerantrag nach § 25 Gemeindeordnung NRW
Am 14.11.2022 vor dem Rathaus der Stadt Xanten
Von Beate Kempkens und Vera Kopppers-Dams
Beschlussvorschlag des Einwohnerantrages:
Wir beantragen, den Beschluss zum Neubau des städtischen Stiftsgymnasiums Xanten zurückzunehmen (Entscheidung des Stadtrates vom 05.10.2021), weil finanzielle Gründe und Umweltgründe für Bestandserhalt und Modernisierung des Gymnasiums sprechen.
1. Zur rechtlichen Einordnung des weiteren Vorgehens:
Wir haben 1.564 Unterschriften gesammelt, das Quorum lag bei 1.075 Unterschriften und ist damit erreicht, das Soll ist übererfüllt.
Wir reichen unseren Einwohnerantrag heute im Rathaus ein, so dass der Stadtrat über die Zulässigkeit unseres Antrags entscheiden kann, um dann nach inhaltlicher Beratung einen Beschluss in der Sache zu fassen.
Der Einwohnerantrag wird mit dem heutigen Tag exakt 21 Tage vor der Sitzung des Rates am 6. Dezember 2022 eingereicht. Die Stadt Xanten hat jetzt die Möglichkeit, die Wirksamkeit des Antrages zu prüfen. Nach der Prüfung der Zulässigkeit durch die Verwaltung ist dem Rat der Vorgang zur formalen Feststellung darüber vorzulegen, ob der Antrag zulässig ist (§ 25 GO NRW, Kommentierung).
Diese formale Feststellung kann bereits in der Ratssitzung vom 6. Dezember vollzogen werden.
Nach der Zulässigkeitsentscheidung erfolgt die inhaltliche Beschlussfassung.
§ 25 (7) GO:
Der Rat stellt unverzüglich fest, ob der Einwohnerantrag zulässig ist. Er hat unverzüglich darüber zu beraten und zu entscheiden, spätestens innerhalb von 4 Monaten nach seinem Empfang. Den Vertretern des Einwohnerantrags soll Gelegenheit gegeben werden, den Antrag in der Ratssitzung zu erläutern.
Wir gehen davon aus, dass es zu einer doppelten Behandlung des Vorgangs durch den Rat in verschiedenen Sitzungen kommt, da zur Entscheidung über die Sache selbst die Vorberatung in anderen Gremien nach der Geschäftsordnung der Stadt Xanten zwingend ist.
Wir erwarten deshalb eine Beratung in allen zuständigen Gremien dieses Stadtrates, bevor unsere Ratsleute eine Entscheidung zu unserem Beschlussvorschlag fällen werden. Falls der Stadtrat gegen unser Anliegen entscheiden wird und an seinem Entschluss zum Neubau festhält, wäre der Weg für ein Bürgerbegehren gegen den Neubaubeschluss damit frei.
Wir bitten die Ratsherren und Ratsfrauen zur Kenntnis zu nehmen, dass die Xantener: Innen nicht bereit sind, diesen Neubaubeschluss mit zu tragen. Der Bürgerwille der Xantener: Innen wird durch diesen Ratsbeschluss nicht repräsentiert.